Asbestbelastete Objekte zuverlässig sanieren

 

 

Behörden, Hauseigentümer und Anlagenbesitzer, aber auch die Bauwirtschaft haben beim Umgang mit Asbest viele     Gesetze zu beachten. Die Pflicht, Asbestbelastete Gebäude oder Anlagen zu sanieren geht einher mit der Verantwortung für die Entsorgung. Vor diesem Hintergrund stellt die Asbestsanierung höchste Ansprüche an die Fach - und Sachkunde der Demontage - und Entsorgungsbetriebe.

 

Denn der Gesetzgeber schreibt vor:

 

Eingebaute Asbestprodukte dürfen nur durch sachkundiges Personal demontiert werden. Und das zeigt sich schon bei der Bestandsaufnahme: Um welche Art Asbest handelt es sich ? Welche Sanierungsmöglichkeit eignet sich am besten ?

 

 

In meinem Betrieb sind alle Mitarbeiter geschult und erfahren im Umgang mit Asbest. Ausgebildete Fachleute stehen unter einer geprüften Aufsicht. Dabei ist der Einsatz modernster Airless - Geräte und Filtereinrichtungen nach K1 - Norm so selbstverständlich wie das Tragen von Atemschutz und die Nutzung von Spezialbehältern beim Abtransport. Auch Material - und Personalschleusen dürfen bei großräumigen Sanierungen nicht fehlen.  

 

 



 



 

 





Kontakt

Sie erreichen uns unter:

 

05141 - 330448

0171 - 2606602

 

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.